alphabetisches Glossar

Abbau: in Eigenorganisation und -verantwortung (Verkauf undemontiert ab Standort)
teilw. Gabelhubwagen, Gabelstapler vorhanden
teilw. Abbau- und Transportfirma vor Ort (s. Deckblatt)
Abholschein: rosa Zettel, Befugnis zur Abholung und Zahlungsnachweis
wird bei Abholung unterschrieben abgegeben
Aufgeld: Provision des Versteigerers, beträgt 15%
(nicht im Mindestgebot enthalten!)
Besichtigungszeit: Zeitspanne (mind. 2 Stunden) vor der Versteigerung zur Besichtigung der zu versteigernden Objekte (endet mit Versteigerungsbeginn)
Besichtigungszeit nutzen!
Bieternummer: an der Kasse durch Registrierung erhältlich
(bitte nicht verlieren!)
Fehlen einzelner Objekte: durch Diebstahl oder Verfügung des Insolvenzverwalters
(kein Vorabverkauf!)
Gebot: Willenserklärung durch Handzeichen (Handheben) mit Bieternummer, rechtlich bindend
Gebot und Bieternummer wird genannt
(vgl. §156 BGB)
Gebot, schriftlich: Gebot(e) in Abwesenheit des Bieters:
Vertretung durch den Versteigerer, Benachrichtigung bei Zuschlag
(Gebote per Telefax berücksichtigbar bis einschließlich Versteigerungs-Vortag!)
Insolvenz: früher Konkurs
Verfahren zur Massegewinnung für die Gläubiger nach Betriebspleite
Katalog: auch "Prospekt" oder "Liste", 
nur über unsere Homepage erhältlich
eventuelle Nachträge und Katalogänderungen hängen aus
Mindestgebot: Ausgangspreis des Bieterverfahrens
(Positions)Nummer: siehe Aufkleber;
es wird in der Reihenfolge laut Katalog versteigert
Position: Objekt oder Einheit der zu versteigernden Güter (siehe Beschreibung im Katalog)
Resteliste: Liste der unverkauften Positionen,
am auf die Versteigerung folgenden Werktag im Internet
Scheckbestätigung: (siehe Link; bitte dieses Formular verwenden!)
Umsatzsteuer: aktuell bei 19%
auf der Rechnung ausgewiesen, wird bei Ausfuhr aus EU zurückerstattet
nicht im Mindestgebot enthalten!
Verkauf, freihändiger: Verkauf zu festgelegten Preisen
Versteigerungs-Bedingungen: (siehe Link)
Versteigerungsort: meist auf dem jeweiligen Betriebsgelände, in seltenen Fälle im Sportheim o. ä.,
siehe Ausschreibung / Deckblatt / Titelseite
Vorbehalt: "Zuschlag unter Vorbehalt" ist bindend für den Bieter und kann erfolgen aufgrund:
1. noch nicht geklärter Eigentumsverhältnisse oder 
2. eines Untergebotes
Fall 1: Sie werden darüber informiert, ob das Eigentum verschafft werden kann oder nicht;
Fall 2: der Versteigerer hat eine Woche Zeit, höhere Gebote zu erzielen; Sie werden über den Fortgang der Verhandlungen informiert
Vorverkauf: nicht möglich!
auch nicht übers Internet!
Zuschlag: wird mit "zum Dritten ..." unter Nennung des Gebotes und der Bieternummer erteilt,
rechtskräftiger Eigentumserwerb

 

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